Preisauskunft GOT

Grundsätzliches zum Thema Abrechnung

Bei uns wird nach jeder Behandlung mit Ihnen, als Tierbesitzer/ in abgerechnet.

Sie können entweder in bar oder mit Ihrer EC Karte an unserem Terminal bezahlen.

Bei Neukunden lehnen wir Zahlung per Rechnung ( wegen einschlägiger schlechter Erfahrung) grundsätzlich ab. 

Eine Rechnungserstellung erfolgt bei uns nur über die Tierärztliche Verrechnungsstelle Heide ( TVH ). Hierzu wird auf die Gesamtsumme eine Rechnungsgebühr in Höhe von 3 % erhoben.

GOT = Gebührenordnung für Tierärzte

Gebührenordnung für Tierärzte vom 28. Juli 1999 mit Gebührensätzen nach der 4. Verordnung zur Änderung der GOT vom 15.08.2022.

Die Gebührenordnung für Tierärzte ( GOT) ist eine Rechtsverordnung, die vorschreibt, wie tierärztliche Leistungen abzurechnen sind.

Sie wird von der Bundesregierung erlassen, um die berechtigten Interessen von Tierhaltern und Tierärzten zu wahren. Die GOT ist für alle praktizierenden Tierärzte bindend. Für den Tierhalter sind hierbei ein überschaubarer Gebührenrahmen und die Qualität der tierärztlichen Leistung wichtig.

Preisauskunft

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es nur in ganz wenigen Fällen möglich ist, am Telefon eine verbindliche Kostenaussage zu treffen.

Jeder medizinische Fall ist unterschiedlich und es bedarf immer einer gründlichen Erstuntersuchung und Fallerhebung ( = Anamnese). Dies schließt eine Beratung mit ein und gegebenenfalls werden weitere Untersuchungen nach Absprache notwendig.

Dieser Rahmen ist in einem telefonischen Gespräch nicht zu erkennen. Deshalb vertrauen Sie bitte unserer medizinischen Erfahrung und kommen Sie mit Ihrem Tier zu uns. 

Vor Ort lässt sich klären, was nötig und sinnvoll ist und dann enstprechend auch über die Kosten aufklären.

Eine ungefähre Aussage am Telefon zu z. Bsp. einer Tumoroperation oder Zahnsanierung muss je nach vorliegendem tatsächlichen Befund unter Umständen deutlich korrigiert werden.

Zu den wenigen Fällen, in denen eine genauere Preisauskunft möglich ist zählen die sogenannten Standardleistungen, wie sämtliche Kastrationen aller weiblichen und männlichen Tiere, die Impfungen, das Einsetzen eines Mikrochips oder Hormonimplantates oder Krallenschneiden.

Wobei auch hier unvorhersehbare erläuterbare Umstände dazu führen können, dass sich der vorhergesagte Preisrahmen evt nicht einhalten lässt.

 

Gebührensätze

In der Gebührenordnung für Tierärzte sind alle erbrachten Leistungen aufgeführt und mit Gebührensätzen belegt. Die zu erhebende Gebühr für eine tierärztlich erbrachte Leistung ist nicht genau auf einen Preis festgelegt, sondern kann zwischen dem 1- fachen ( sog. Mindestsatz) und dem 3- fachen Satz ( Höchstsatz) erhoben werden. Es ist gesetzlich untersagt, den Mindestsatz zu unterschreiten. Der Höchstsatz darf nur im Ausnahmefall und nach Vereinbarung beider Parteien ( Tierbesitzer und behandelnder Tierarzt) überschritten werden.

Welcher Satz im Einzelfall genau abgerechnet wird, hängt zum Beispiel vom Zeitaufwand und der Schwierigkeit des individuellen Falles ab.

Im Notdienst wird eine sog Notdienstgebühr in Höhe von 50,00 € netto erhoben. Im Notdienst wird der mindestens doppelte sonst genommene Leistungssatz abgerechnet. Im Einzelfall ( je nach Aufwand ) kann auch der bis 4 fache Satz der GOT berechnet werden.

Wichtig zu beachten:

Zu den Grundleistungen einer tierärztlichen Praxis gehört immer eine Allgemeinuntersuchung des Patienten. Dies ist unabhängig davon, aus welchem Grund der Patient vorgestellt wird.

Alle weiteren Maßnahmen hängen vom Ergebnis der Erstuntersuchung ab. Es schließen sich, je nach Fragestellung und Grund der Vorstellung weitere Untersuchungen einzelner Organsysteme an. Hier sind zu nennen beispielsweise die eingehende Herz-, Kreislaufuntersuchung oder die eingehende Untersuchung des Bewegungsapparates, der Haut, der Ohren oder der Maulhöhle.

Werden dabei zum Beispiel Anzeichen einer Herzerkrankung oder der Verdacht auf eine internistische Erkrankung festgestellt, müssen dann weitere Untersuchungsschritte erörtert und eingeleitet werden.

Ein chirurgischer Eingriff kann zum Beispiel nicht immer gleich durchgeführt werden. In manchen Fällen ist eine besonders gut steuerbare und daher sicherere Inhalationsnarkose mit entsprechendem Monitoring und unter Sauerstoffbeatmung an Stelle einer Injektionsnarkose erforderlich. Aus diesem Grund gibt es in dem Gebührenverzeichnis GOT keine Pauschalpreisangaben für Kastrationen und ähnliche Standardeingriffe oder andere verschiedene Operationen.

In unserer Praxis gibt es sogenannte feste Paketpreise für alle Kastrationen männlicher und weiblicher Tiere.

Nur in seltenen, medizinisch notwendigen, meist erst während der OP feststellbaren Fällen, können diese auch einmal abweichen, wenn der Aufwand sich erhöht und so vom Standard abweicht.

In den angegebenen Preisen der GOT sind noch nicht die benötigten Medikamente und Verbrauchsmaterialien enthalten. Es handelt sich bei den in der GOT aufgeführten Preisen um reine Nettobeträge, d.h. die MWST in Höhe von zur Zeit 19 % wird auf jede Leistung vor Abrechnung noch erhoben. Erhalten Sie eine Rechnung, so finden Sie die Mehrwertsteuer einzeln im Anschluss an die aufgeführten Leistungen und abgegebenen Medikamente aufgelistet. Diese addiert sich dann mit den Leistungen und Medikamenten oder Futtermitteln zu einer Gesamtsumme.