Arzneimittel

Abgabe von Arzneimitteln

Gemäß der Tierärztlichen Hausapotheken- Verordnung ( TÄHAV) in der Fassung von 2009 dürfen Medikamente nur abgegeben werden, wenn die Tiere zuvor untersucht wurden oder in regelmäßiger Behandlung der Praxis sind: 

§ 12 Abgabe der Arzneimittel an Tierhalter durch Tierärzte

(1) Arzneimittel, die für den Verkehr außerhalb der Apotheken nicht freigegebene Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen enthalten oder auf Grund ihres Verabreichungsweges oder ihrer Indikation apothekenpflichtig sind, dürfen von Tierärzten an Tierhalter nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Behandlung von Tieren oder Tierbeständen abgegeben werden.

(2) Eine Behandlung im Sinne des Absatzes 1 schließt insbesondere ein, dass nach den Regeln der tierärztlichen Wissenschaft 1.   die Tiere oder der Tierbestand in angemessenem Umfang untersucht worden sind und 2.   die Anwendung der Arzneimittel und der Behandlungserfolg vom Tierarzt kontrolliert werden.

 

Jeder Patient muss mindestens einmal jährlich in der Praxis zu einer Allgemeinen und evt speziellen eingehenden Untersuchung vorstellig werden, damit auch sogenannte "Routine" Medikamente, wie Wurmkur oder Floh-, Zeckenschutzpräparate abgegeben werden dürfen. 

Wirkung von Arzneimitteln

1) Grundsätzlich lassen Sie sich bitte zum Schutz Ihres Tieres fachlich in Ihrer Tierarztpraxis beraten, bevor Sie Medikamente aus der eigenen Hausapotheke an Ihren Hund oder Ihre Katze verabreichen. Denn nicht alle Medikamente, die für uns Menschen gemacht sind, sind auch für Tiere gut verträglich.


2) Manche Hunderassen vertragen bestimmte Medikamente nicht gut, weil sie eine angeborene, vererbbare Störung in der Blut- Hirnschranke haben.

Dieser spezielle Defekt nennt sich MDR- 1 Gendefekt.

Zu den betroffenen Rassen zählen u.a. Collies, Border Collies, Australian Shepherd, Shetland Sheepdog, Weißer Schweizer Schäferhund, Bobtail, Wäller, Longhaired Whippet, Silken Windhound, MacNab, English Shepherd, Deutscher Schäferhund und Australian Cattle Dog.

Hunde dieser Rassen werden mit einem Bluttest auf diese Erbkrankheit getestet. Die Blutentnahme wird in der Praxis durchgeführt und die Probe dann an ein Speziallabor weitergeleitet.

So kann erkannt werden, ob Ihr Hund an an dem MDR- 1 Defekt leidet oder nicht.

Sollte ein Patient den Defekt tatsächlich aufweisen, können wir dann vermeiden, mit gefährlichen Wirkstoffen zu behandeln, die für einen gesunden Patienten ganz harmlos sind.

 

Auch hier beraten wir sie natürlich gerne ausführlich.

Weitere Informationen können Sie unter LINKS ( vetmed. unigiessen) erfahren.