GOT 2022

Was ist die GOT?

Die Gebührenordnung für Tierärzte ( GOT) vom 28. Juli 1999, mit letzter Änderung vom 15.08.2022 ist eine Rechtsverordnung, die vorschreibt, wie tierärztliche Leistungen abzurechnen sind.

Sie wird von der Bundesregierung erlassen, um die berechtigten Interessen von Tierhaltern/innen und Tierärzten/innen zu wahren. Die GOT ist für alle praktizierenden Tierärzte/innen bindend. Für den Tierhalter sind hierbei ein überschaubarer Gebührenrahmen und die Qualität der tierärztlichen Leistung wichtig.

neue Gebührenordnung ab dem 22.11.22

Warum ändert sich die GOT?

Ab dem 22.November 2022 gilt verpflichtend für alle Tierarztpraxen und Tierkliniken eine neue Gebührenordnung. Die alte Gebührenordnung war im Wesentlichen noch aus dem Jahr 1999 und wurde bis heute 2 mal durch eine Gebührenerhöhung von je etwa 12  % sowie im letzten Jahr durch das Hinzukommen der Notdienstgebühr verändert. Im Zeitraum seit 1999 betrug die Inflationsrate jedoch etwa 38 % und das Lohnniveau hat sich etwa um das 6 fache erhöht! Gleichzeitig sind die technischen Möglichkeiten durch die stete Entwicklung /Fortschritt in der Medizin auch in der Tiermedizin gewachsen. Die diagnostischen Möglichkeiten haben sich um ein vielfaches verbessert und die daraus resultierenden therapeutischen Optionen ebenfalls. Die Anforderungen und Ansprüche der Tierhalter/Innen, aber auch der Tierärzte/innen an die medizinische Versorgung unserer Haus- und Heimtiere sind in den vergangenen 33 Jahren gewachsen.

MRT und CT Geräte sind heute Standard in fast jeder Klinik und auch einige kleinere Praxen verfügen bereits über solche Geräte. Digitales Direktröntgen, Blutuntersuchungsgeräte in der Praxis selber, hochmoderne Ultraschallgeräte, Cardiologie mit EKG und Blutdruckmessung, Laserchirurgie, professionelle Zahnbehandlungen, Inhalationsnarkosen mit Monitorüberwachung, Knochenchirurgie, Endoskopie, um nur ein paar zu nennen, sind heute Standard in vielen Tierarztpraxen.

Dies alles hat sich in den Jahren seit 1999 verändert und ermöglicht es, Ihren Haustieren, welche meist auch den Stellenwert eines Familienmitglieds haben, die bestmögliche Behandlung zukommen zu lassen.

Wir haben dabei stets im Sinn, die sinnvollste und beste Diagnostik und Therapiemöglichkeit für Ihr Tier anbieten zu können. So wurden in der Vergangenheit bereits hohe Investitionen in die entsprechend notwendige Ausstattung getätigt, obwohl es unter rein betriebswirtschaftlichen Aspekten möglicherweise nicht ratsam gewesen wäre.

Um Ihre Haustiere gut versorgen zu können, sind aber nicht nur die Gerätschaften und das Fachwissen erforderlich, sondern auch die MitarbeiterInnen/Fachkräfte. Diese wurden in all den Jahren trotz ihres unermüdlichen Einsatzes nicht immer diesem gemäß entlohnt, weil die Einnahmen auf der einen Seite und die hohen Ausgaben auf der anderen Seite für Investition und Praxisbedarf dies nicht hergaben. Daher verzeichnen wir in der Tiermedizinbranche einen eklatanten Fachkräftemangel. Denn wer sich mit viel Einsatz und Herzblut täglich und auch zu den Notdienstzeiten zusätzlich verausgabt, macht das natürlich lieber,  wenn er/sie entsprechend gewertschätzt wird. Ein angemessener Lohn ist Teil dieser Wertschätzung.

Zusammengefasst heißt das:

Durch eine gesetzlich festgelegte Vergütung wird eine optimale flächendeckende und qualitativ hochwertige Tiermedizin für Ihr Haustier auch weiterhin ermöglicht.

In unserer Praxis rechnen wir aus wirtschaftlichen Gründen in den letzten Jahren schon den 1,5 - 1,7 fachen Leistungssatz der bisherigen GOT ab, daher wird sich für Sie als unser/e Kunde/in kein extremer Preisanstieg in der Behandlung ergeben.

Die Preise werden sich natürlich trotzdem erhöhen. Zum Teil werden nun Posten abgerechnet, die zuvor nicht abgerechnet wurden, weil sie in der alten GOT nicht vorgesehen waren. Beispielhaft ist zu nennen das Auswerten von Fremdbefunden, sowie von mitgebrachten Befunden, Röntgenbildern, Ultraschallbildern. Da hier ein großer Zeitaufwand und Fachwissen einfließen, ist das ein wichtiger Aspekt der neuen GOT.

Ebenso wie es viele neue Leistungsziffern gibt, die sich daraus ergeben, dass sich die Medizin in den vergangenen 34 Jahren weiter entwickelt hat und so Leistungen dazukommen, welche es früher nicht gab.

Zusammengefasst läst sich sagen: eine längst überfällige neue Gebührenordnung gilt ab dem 22.11.22 und gibt uns die Möglichkeit, Ihr Haustier auch weiterhin optimal und mit ganzem Einsatz gut versorgen zu können.

https://www.land.nrw/pressemitteilung/mehr-transparenz-bessere-versorgung-neue-gebuehrenverordnung-fuer-tieraerzte

 

 

 

 

Was ändert sich noch?

Im Zuge der Umstellung auf die neue Gebührenordnung ( GOT ) haben wir für unsere Kunden folgende Abrechnungsmodalitäten geändert:

1) Ab dem 22.November 2022 erhalten Sie die Abrechnung für eine Fremdlaboruntersuchung direkt vom Fremdlabor, also von Laboklin, IDEXX, SynLab oder Anicura Barutzki. Dafür ist es notwendig, dass Sie auf dem Laborformular an der Anmeldung eine Unterschrift leisten. Das Vorbereiten und Versenden der Proben erfolgt selbstverständlich genauso wie immer für Sie.

2) Ab dem 22.November 2022 erhalten Sie auch die Abrechnung von unserem Kooperationspartner Rosengarten direkt.

Krankenversicherung für Tiere

Krankenversicherung für Haustiere

Je nach Alter, Rasse und/oder Haltungsform ist es sinnvoll, eine Krankenversicherung für Ihr Tier abzuschließen.

Wir empfehlen Ihnen, sich zu informieren, ob eine Tierkrankenversicherung für Sie in Frage kommt.

Es gibt viele Anbieter für Tierkrankenversicherungen auf dem Markt. Nehmen Sie sich Zeit und informieren Sie sich ausführlich, um für Ihr Tier ganz individuell die beste Versicherung ( Preis/Leistungsverhältnis ) zu finden.

Vergleichen Sie die Versicherungen genau miteinander, insbesondere das "Kleingedruckte", wie Alters- oder Rassebeschränkungen, Vorerkrankungen oder Ausschlüsse bestimmter Leistungen bzw Erkrankungen. Ebenso sollten Sie genau auf die jährliche Erstattungshöchstsumme achten.

Was für das eine Tier ein sinnvoller Tarif ist, muss für ein anderes Tier nicht unbedingt sinnvoll und allumfassend oder günstig sein.

Im Anschluss stellen wir Ihnen exemplarisch einige Links vor, die auf unparteiische Webseiten verweisen und Tierkrankenversicherungen miteinander vergleichen:

https://www.check24.de/tierkrankenversicherung/lp/vergleichen

https://www.eisbaumtabelle.de

https://www.test.de/thema/tierkrankenversicherung/?wt_mc=paid.sea.google.buch.pmax.&gclid=EAIaIQobChMIvrD6x8bu-wIVCQSLCh1L-Qy4EAAYAiAAEgIk9PD_BwE