Katzenschutz VO

praktizierter Tierschutz im Rhein Sieg Kreis

 Seit dem 08.07.2017 gibt es eine neue Verordnung, die alle freilebenden und Freigang habenden gehaltenen und nicht gehaltenen Katzen gilt. Diese Verordnung gilt gleichermaßen für weibliche wie männliche Katzen.

Kurzfassung 

 

  1. alle Katzen ( Kater wie Weibchen), die Auslauf haben müssen kastriert sein
  2. alle Katzen ( Kater wie Weibchen) müssen gekennzeichnet sein durch einen sog Mikrochip / Transponder oder durch eine Tätowierung im Ohr 
  3. die Besitzer der Katzen, die Auslauf haben sind verpflichtet, ihre Katzen kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen
  4. Katzen, die keinem Besitzer zugeordnet werden können, werden mittels des  Veterinäramtes zur Kastration gebracht

Wenn Ihre Katze/ ihr Kater Freigang haben, auch wenn Sie "nur" im Garten laufen, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass diese Katzen kastriert, gekennzeichnet und registriert werden.

Ausnahmen können vom Veterinäramt genehmigt werden für Zuchtkatzen und im Einzelfall sehr alte oder kranke Katzen, bei denen eine Operation auf Grund zu hoher Risiken nach eingehender Untersuchung durch den Tierarzt/ Tierärztin nicht durchführbar ist.

Die Kastration kann in unserer Praxis durchgeführt werden. Vereinbaren Sie einen Termin und lassen sich gerne beraten.

Wenn Ihre Katze schon kastriert ist, aber noch nicht gekennzeichnet, dann können wir die Kennzeichnung ( Einsetzen eines kleinen reiskorngroßen Transponders) hier in der Praxis vornehmen. Das ist eine unkomplizierte Routineinjektion, die ohne Sedierung vorgenommen wird.

Wir melden dann automatisch Ihre Katze bei der TASSO für Sie an. Die Anmeldung ist kostenfrei für Sie. Für die Kennzeichnung wid gemäß der GOT ( Gebührenordnung für Tierärzte; zuletzt aktualisiert am 19.07.2017) eine Gebühr abgerechnet.

Wenn eine Kastration durchgeführt werden muss, können Sie sich auch für eine Kennzeichnung durch Tätowierung im Ohr entscheiden; diese kann nur in Narkose durchgeführt werden, weshalb wir das nur im Rahmen einer Operation durchführen. 

Am besten bringen Sie den Impfpass zum Termin mit, wenn Sie einen Termin haben. In den Pass tragen wir die Kennzeichnungsnummern ( Tätowierungsnummer oder Mikrochipnummer) Ihrer Katze ein. 

 

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