Sachkundenachweis

Sachkundenachweis für Halter großer Hunde

Nachweis der Sachkunde von Hundehalterinnen / Hundehaltern gem. § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetz (LHundG) NRW:

Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein KG von mehr als 20 kg erreicht muss der Behörde ( zuständiges Ordnungsamt) durch die Halterin / den Halter angezeigt werden.

Zudem sind Sachkunde und Zuverlässigkeit nachzuweisen.

Der Hund muss mit einem Mikrochip eindeutig gekennzeichnet sein

und der Halter eine gültige Haftpflichtversicherung für den Hund abschließen.

SACHKUNDE:

Die Sachkunde ist von einem amtlichen oder amtlich zugelassenen Tierarzt/ Tierärztin abzunehmen.

Die Sachkunde können Sie in unserer Praxis mit einem Test ( multiple choice) und anschließendem Gespräch nachweisen.

Wenn Sie hinreichende Sachkunde besitzen, erstellen wir Ihnen eine Bescheinigung, die Sie dann beim Ordnungsamt/ im Rathaus einreichen können.

Es ist in jedem Fall anzuraten, sich vorher mit den Fragen, die so oder ähnlich gestellt werden zu beschäftigen. 

Entsprechendes Übungsmaterial finden Sie auf der Seite der Tierärztekammer Nordrhein unter folgendem Link 

www.tieraerztekammer-nordrhein.de/allgemeine-informationen-kammer-und-versorgungswerk/sachkundebescheinigungen-lhundg/96-sachkundebescheinigung

Wir bitten Sie, zur Erlangung des Sachkundenachweises mit uns einen Termin zu vereinbaren.